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Brandschutzwand

In der Haus- und Gebäudetechnik nimmt der bauliche Brandschutz einen immer größeren Stellenwert ein. Immer komplexere Leitungsanlagen und somit stetig steigende Brandlasten erhöhen die Anforderungen an Planung, Auslegung und Montage von Leitungsanlagen. Speziell in Gebäuden besonderer Art und Nutzung. wie beispielsweise Krankenhäuser, Altenheime, Einkaufszentren oder Schulen sind Brandschutzmaßnahmen unverzichtbar

Insbesondere in Flucht- und Rettungswegen oder bei der Durchführung von Leitungsanlagen durch Wände oder Decken gilt es die Anforderungen des baulichen Brandschutzes, zum Beispiel hinsichtlich einer einzuhaltenden geforderten Feuerwiderstandsdauer, aber auch des Schall- und Wärmeschutzes zu erfüllen und zu kombinieren.

Die Beurteilung des Risiko eines Brandes muß unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien, sowie unter dem Gesichtpunkt der Sicherheit der Nutzer des Gebäudes und den Anforderungen der Versicherer durchgeführt werden.

Vorbeugender Brandschutz ist nur wirksam, wenn die Brandschutzsysteme gezielt auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmt sind. Diese Anforderungen beziehen sich auf die bauliche Gestaltung und die Eigenschaften von Baustoffen und Bauteilen.

Schumi Trockenbau arbeitet konsequent nur mit geprüften und zugelassenen Systemen, denn nur diese garantieren im Brandfall Ihre Sicherheit.
Für weiterführende Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Bauteile

Übliche Feuerwiderstandsklassen (zum Teil auch als Brandschutzklassen bezeichnet) nach DIN 4102 sind:


F0: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall weniger als 30 Minuten
F30 - feuerhemmend: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall mindestens 30 Minuten
F60 - hochfeuerhemmend: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall mindestens 60 Minuten
F90 - feuerbeständig: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall mindestens 90 Minuten
F120 - hochfeuerbeständig: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall mindestens 120 Minuten
F180 - höchstfeuerbeständig: Bauteil erfüllt Funktion im Brandfall mindestens 180 Minuten

Weitere Kennbuchstaben:

F = Wände, Decken, Gebäude-stützen und -unterzüge, Treppen
T = Feuerschutzabschlüsse ( Türen, Tore, Klappen)
G = Brandschutzverglasungen oder Fensterelement. Jedoch kein Strahlungsschutz auf der brandabgewandten Seite.
R = Rohrabschottung, Rohrdurchführungen
L = Lüftungskanal und -leitungen
K = Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen
R = Rohrabschottung, Rohrdurchführungen
S = Schott, Kabelbrandschott
W: Nichttragende Außenwände

Durch Anhängen der Brennbarkeitsklasse kann ein Baustoff weiter spezifiziert werden. So bezeichnet zum Beispiel die Klasse F30-B einen Baustoff der Feuerwiderstandsklasse F30, der aus brennbaren Stoffen hergestellt ist.

Die DIN 4102 wird voraussichtlich im Jahr 2010 ihre Gültigkeit verlieren und durch die europäischen Normen DIN EN 13501-1, 13501-2, E DIN EN 1634-1 abgelöst werden.

Wohnungstrennwände müssen in der Regel F90 erfüllen, Türen in diesen Wänden T30. Brandwände müssen zum einen eine Feuerwiderstandsdauer von F90 besitzen und darüber hinaus mechanischen Stoßprüfungen widerstehen, geregelt in DIN 4102.