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Laut Gesetzgeber müssen alle Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben (§18, 2MBO).
Schumi Trockenbau arbeitet grundsätzlich nach den neuen technischen Baubestimmungen, um Belästigungen durch Geräusche auszuschließen.
Wir montieren z.B. für Sie auf den Raum abgestimmte Akustiksysteme wie Akustikunterdecken oder Wandverkleidungen, die als reflektierende oder absorbierende Flächen dienen.
undefinedGerne beraten wir Sie persönlich!

 

Haustechnik

Zum Gebäude gehören technische Anlagen wie Wasser- und Abwasseranlagen, Energieversorgungsanlagen, Heizung, Aufzug, Lüftung, Klimatisierung, Gemeinschaftswaschanlagen, Müllbeseitigungsanlagen, ortsfeste Schwimm- und Spielanlagen. Maßnahmen zur Verhinderung von Lärmproblemen durch die Haustechnik sind:

  • Verwendung lärmarmer Anlagen (z.B. leise Druckspüler, lärmarme Brenner/Kessel-Kombinationen)
  • Maßnahmen zur Luftschalldämmung (z.B. durch ausreichend dimensionierte Decken, Wände und Türen)
  • Maßnahmen zur Körperschalldämmung (z.B. Aufstellen von Waschmaschinen auf Schwingfüßen, schwingungsisolierende Befestigung von Armaturen und Rohrleitungen)
  • Bauakustisch günstige räumliche Anordnung dieser Anlagen.

Dem Schutz vor Lärm durch Anlagen der Haustechnik dient die undefinedDIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" (© Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau, Berlin, Deutschland).
Der in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" festgelegte zulässige Immissionswert für Geräusche von Sanitäranlagen erfüllt nicht die Erwartungen an einen wirksamen Lärmschutz und ist zur Wahrung der Intimsphäre und zum Schutz vor Belästigungen unzureichend. Weitere Information enthält die VDI - Richtlinie 4100 "Schallschutz von Wohnungen".