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Laut Gesetzgeber müssen alle Gebäude einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben (§18, 2MBO).
Schumi Trockenbau arbeitet grundsätzlich nach den neuen technischen Baubestimmungen, um Belästigungen durch Geräusche auszuschließen.
Wir montieren z.B. für Sie auf den Raum abgestimmte Akustiksysteme wie Akustikunterdecken oder Wandverkleidungen, die als reflektierende oder absorbierende Flächen dienen.
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Schallschutzstufen gemäß VDi 4100, Quelle: Kötz

Schallschutz im Hochbau

Gebäude müssen einen ihrer Nutzung entsprechenden Schallschutz haben (§18,2 MBO). Diese Forderung der Landesbauordnungen werden durch die als Technische Baubestimmung eingeführte Norm DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" konkretisiert. Sie stellt die baurechtlich eingeführte Anforderungs- und Bewertungsgrundlage für alle an der Bauplanung und -ausführung Beteiligten dar. Bei Beachtung der in DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" aufgeführten Grundsätze und Ausführungsanweisungen ist davon auszugehen, dass der nach dem Bauordnungsrecht geschuldete Mindestschallschutz eingehalten wird.

Die Anforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" sollen sicherstellen, dass Menschen, die sich in Wohn- und Arbeitsräumen innerhalb von Gebäuden aufhalten, vor "unzumutbaren Belästigungen" durch Schallübertragung geschützt werden. Bei Einhaltung der Anforderungen der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" sind Belästigungen durch Geräusche aus benachbarten Wohnungen, von haustechnischen Einrichtungen und Installationen nicht auszuschließen. Wirksamer Schallschutz lässt sich mit Hilfe der VDI 4100 "Schallschutz von Wohnungen" erreichen.

Quelle: Umweltbundesamt 2009

Weiterführende Informationen zum Thema Schallschutz finden Sie in der Publikation

undefinedNeue oder bewährte Wege zum höheren Schallschutz? Hintergründe zur Überarbeitung und Anwendung erhöhter Schallschutzstufen. Überarbeitete VDI-Richtlinie 4100
Kötz, Wolf Dietrich;

Artikel aus der Zeitschrfit: IKZ Fachplaner
Jg.: 3, Nr.1, 2008
Seite 8-13, Abb.,Tab.,Lit.

Quelle: undefinedhttp://www.ikz.de