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Optimaler Wärmeschutz bedeutet für Schumi Trockenbau mehr als nur irgendeinen Dämmstoff rund ums Haus zu packen. Unser Unternehmen arbeitet konsequent nach der neuen undefinedEnergieeinsparverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts. In ihr werden von der Bundesregierung auf der rechtlichen Grundlage der Ermächtigung durch das Energieeinspargesetz (EnEG) Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben.
Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Die Energieeinsparverordnung löste die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Ihre erste Fassung trat am 1. Februar 2002 in Kraft, die zweite Fassung (EnEV 2004) 2004.
Zur Umsetzung der undefinedEG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) (Quelle: © Europäische Gemeinschaften, 1995-2009 ) vom 16. Dezember 2002 wurde eine Neufassung erstellt, die seit dem 1. Oktober 2007 gültig ist.

Am 18. März 2009 hat das Bundeskabinett die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 beschlossen. Sie wird die energetischen Anforderungen der EnEV 2009 um etwa 30 Prozent verschärfen und im Herbst 2009 in Kraft treten. Dann gilt: bis Ende 2011 müssen begehbare Geschossdecken gedämmt werden, wenn das Dach darüber ungedämmt ist, Nachtstromspeicherheizungen müssen ab dem Jahr 2020 schrittweise außer Betrieb genommen werden, und die Einhaltung der Vorschriften bei der Modernisierung von Gebäuden muss durch Nachweise von Seiten der Unternehmen bestätigt werden.

Aktuelle Änderungen undefinedEnergieeinsparverordnung (EnEV) 2009 vom 18. März 2009.